20. Januar 2021
liebe Freunde und Förderer der Sudbury Schule Ammersee,
wir freuen uns riesig, dass die Sudbury Schule Ammersee seit September 2014 die Basis für 35 Schülerinnen und Schüler bietet. Mit diesem Schreiben bitten wir um Eure Unterstüzung der besonderen Art. Denn neben Spenden, Schulgeldern und Personalkostenzuschüssen benötigen wir als vierte tragende Säule unserer Schulfinanzierung ein spezielles Darlehen der GLS-Bank.
Die GLS-Bank bietet sozialen Einrichtungen die Möglichkeit, sich über ein Bürgschaftsdarlehenzinsgünstig(ca. 2,5% p.a.) einzudecken. Damit überbrücken Schulprojekte üblicherweise ihre Liquiditätslücke in den ersten beiden Schuljahren nach Gründung, wenn die staatlichen Zuschüsse vorerst noch stark eingeschränkt fließen. Das weiß die GLS-Bank auch und hilft daher mit dieser Art des Überbrückungskredits.
Bei dieser Form der Finanzierung handelt es sich um einen Bürgschaftskredit, an dem sich eine beliebige Anzahl von Menschen beteiligen und jeder eine Bürgschaftserklärung, in der Regel bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,- € abgibt. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für das Darlehen. Natürlich sind uns auch Spenden sehr willkommen, da wir dafür keinen Zins und keine Tilgung wie bei einem (Bürgschafts-) Darlehen leisten müssen.
Wie funktioniert nun dieses Bürgschaftsdarlehen der GLS-Bank? Das wichtigste hier:
- Wenn du dich bereit erklärt hast, mit deinem guten Namen die Schule zusammen mit einer Gruppe anderer Unterstützer finanziell zu unterstützen, dann gibst du eine Bürgschaftserklärung gegenüber der GLS-Bank ab. Die Bank führt keine Bonitätsprüfung durch. Diese Finanzierungsform basiert in hohem Maß auf Vertrauen.
- Mit dieser Bürgschaftserklärung haftest du im Ernstfall der Bank gegenüber bis zur Höhe des zugesagten Bürgschaftsbetrags, im Regelfall also 3.000,- €!
- Deine Bürgschaftszusage kann auch deutlich höher als 3.000,- € sein. Dann verlangt die Bank aber eine Selbstauskunft von dir.
- In jedem Fall solltest du nur für einen Betrag bürgen, für den du im Ernstfall finanziell auch tatsächlich einstehen kannst. Denn deine Aufgabe als Bürge ist, im Ernstfall finanziell neben dem Darlehensnehmer für die Rückzahlung von Zins und Resttilgung einzustehen. Der Ernstfall wäre, dass die Schule das Darlehen nicht weiter bedienen kann. Grund dafür könnte eine Insolvenz sein. Die Insolvenz könnte insbesondere dann eintreten, wenn die Schulbehörde die vorläufig auf zwei Jahre befristete Genehmigung im Anschluss nicht verlängert und die Schule damit ihren Betrieb einstellen muss, und die Schule wegen dann nicht zustande kommender Schulgelder und Zuschüsse nicht weiter in der Lage ist, die Restschulden zu bedienen.
- Dein Bürgschaftsvertrag mit der GLS-Bank läuft grundsätzlich so lange bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Das Darlehen ist spätestens innerhalb von 5-6 Jahren zurückzuzahlen. Zins und Tilgung erfolgen aus den laufenden Einnahmen. Der Austausch des Bürgen (z.B. wenn dein Kind die Schule verlässt und du deshalb gern aus der Haftung genommen werden möchtest) ist zwar grundsätzlich möglich, erfordert aber die Zustimmung der Bank. Die Zustimmung ist jedoch keine Selbstverständlichkeit und in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung.
- Pro Elternpaar sind zwar zwei Erklärungen (also z.B. 2 x 3.000,- €) möglich, bitte aber nur, wenn ihr das im Ernstfall auch finanziell schultern könnt.
- Falls du noch weiteren Informationsbedarf hast, lies bitte auch die Anlagen 2 und 3 (FAQ und Zeitungsartikel).
Wenn du dich also entscheidest, dann freuen wir uns riesig und bitten dich, die Bürgschaftserklärung mit deinen Angaben zur Person und Höhe deiner Bürgschaft auszufüllen.
Deine Unterschrift auf den Seiten 1 und 3 (Unterschrift des Bürgen) natürlich nicht vergessen. Wir sammeln die Erklärungen wieder ein und übergeben diese dann geschlossen an die GLS-Bank mit der Bitte um Auszahlung der Darlehenssumme.
Rückmeldung bitte bis zum Mittwoch, den 25. März 2015. Rückfragen zum Darlehen bitte an christian.horvath@sudbury-muenchen.de.
Ganz liebe Grüße, Deine/Eure Sudburies :-)
P.S.
Alternativ zu diesem Bürgschaftsmodell kannst du einen Schritt weiter gehen und einer Leih- und Schenkgemeinschaft zugunsten der Sudbury Schule Ammersee beitreten. Das geht ebenfalls bis zu einer Höhe von 3.000,- €. In diesem Fall schließen nicht wir, sondern du einen Darlehensvertrag mit der GLS-Bank ab, die dann das Darlehen direkt an die Schule ausbezahlt, während du die monatlichen Raten bezahlst. Auch in diesem Fall sammeln wir die Unterschriften ein. Auch in diesem Fall erfolgt keine Bonitätsprüfung zu deiner Person. Alles, um den Verwaltungsaufwand und die Konditionen fürs Darlehen möglichst gering zu halten.
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